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Bankeinlagen
Vor der seit Herbst 2008 ausufernden Finanzkrise war sie kein Thema: Die Einlagensicherung. Gesetzlich geschützt bei deutschen Banken und Sparkassen sind Einlagen von Privatkunden auf Girokonten, Sparkonten und Festgeldkonten bis zum Betrag von nunmehr 50.000 € (bislang 20.000 €).
Weitergehende Sicherungssysteme bieten nahezu alle am deutschen Markt tätigen Banken auf gewissermaßen freiwilliger Basis. Die Sicherungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe und der Genossenschaftsbanken garantieren jeweils den sogenannten Institutsschutz. Dies bedeutet, dass alle Mitglieder der jeweiligen Institutsgruppe einen oder mehrere “Feuerwehrfonds“ unterhalten, um im Falle der Schieflage einer einzelnen Bank für sämtliche Vermögenswerte der Kunden geradezustehen.
Bei den im Bundesverband deutscher Banken organisierten Privatbanken gilt eine ähnliche, über den gesetzlich garantierten Mindestschutz hinaus gehende Sicherung. Nunmehr auch zu 100% (vormals 90%) werden Einlagen auf Giro,- Spar- und Festgeldkonten in Millionenhöhe (abhängig vom jeweiligen Institut) garantiert.
Nicht eingeschlossen in diesen Sicherungsmechanismus sind allerdings Anleihen, auch (Inhaber-)Schuldverschreibungen, und damit auch die seit dem Kollaps der deutschen Tochtergesellschaft von Lehman Brothers Inc. hierzulande zu trauriger Berühmtheit gelangten Zertifikate. Diese sind oft auch ein Grund für die Überschuldung
In Zweifelsfällen empfiehlt sich somit weiterhin eine Produktberatung, vorzugsweise durch sachkundige Verbraucherschutzorganisationen oder Finanzdienstleister. Alternativ zu den Bankeinlagen könnte Sie auch ein gutes Tagesgeldkonto interessieren.
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